Terminvereinbarung Cannabismedizin
Sehr geehrte Damen und Herren,
Sie können hier einen Termin für Cannabismedizin (Erstgespräch) vereinbaren. Bitte füllen Sie das Formular unten aus. Wir melden uns bei Ihnen innerhalb von drei Werktagen mit einem Terminvorschlag. Gerne können Sie uns Ihre Wunschtermine mitteilen. Verfügbare Termine sind an folgenden Tagen möglich:
Dienstag ab 15:00 Uhr
Donnerstag ab 15:30 Uhr
Freitag ab 14:00 Uhr
Samstag ab 12:00 Uhr (1 x Monat)
Kosten: 250,-€
Dauer: ca. eine Stunde
Kontakt: Formular unten
Wichtig ist, dass Sie vor der Terminvereinbarung Folgendes beachten:
1. Die Kosten für Medikamente werden NICHT von der Krankenkasse übernommen. Die monatlichen Ausgaben hängen von der Dosierung ab, Sie müssen aber mit ca. 150,-€ (bzw. einer Flasche Dronabinol) rechnen.
2. In Österreich sind Cannabisblüten, auch zu medizinischen Zwecken, nicht erhältlich.
3. Bei Fragen zur Führerscheinproblematik beachten Sie bitte, dass wir keine Atteste oder Befürwortungen für den Cannabiskonsum ausstellen können.
Falls Sie medizinische Fragen haben oder sich unsicher sind, ob die Cannabismedizin für Sie geeignet ist, empfehlen wir, die Webseite www.cannabismedizin.at zu besuchen.
In Ausnahmefällen ist auch ein Tele-Erstgespräch möglich, jedoch nur mit entsprechender Begründung. Die persönliche Sprechstunde muss spätestens zur Verlaufskontrolle nachgeholt werden. Bitte geben Sie dies im Nachrichtenfeld des Formulars an, falls Bedarf besteht.
Termine in Millstatt sind vom
16. - 26. August möglich!
Relevante Informationen:
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Für die Sprechstunde benötigen Sie fachärztliche Befunde zu Ihrer Diagnose, bzw. zu Ihrem Krankheitsbild.
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Die Medikamentenkosten sind im Arzt-Honorar nicht inkludiert.
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Die Medikamentenkosten werden nicht von der Krankenkasse übernommen. Die monatlichen Kosten hierfür hängen von der Dosierung ab, man muss aber mit ca. 150,-€ rechnen.
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Das Einzelgespräch verpflichtet nicht zur Ausstellung eines Rezeptes für Cannabinoide.
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Anfragen wegen Führerschein können nicht berücksichtigt werden. Für die Fahrtauglichkeitsprüfung sind Facharzt und Amtsarzt zuständig. Für die Rechtsfragen - ein Anwalt.
Bei weiteren organisatorischen Fragen stehen wir Ihnen elektronisch zur Verfügung.
Team Ordination Dr. Kurt Blaas


