Terminvereinbarung Cannabismedizin
Sehr geehrte Damen und Herren,
wenn Sie einen Termin für Cannabismedizin (Erstgespräch) benötigen, haben Sie folgende Möglichkeiten:
1. Teilnahme an der Informationsveranstaltung.
Wo: online über Zoom.
Dauer: über eine Stunde.
Kosten: 50,-€ (Rechnung wird per E-Mail vor der Veranstaltung zugeschickt).
Das Erstgespräch kostet nach der Teilnahme an der Informationsveranstaltung 160,-€.
Die nächste Informationsveranstaltung findet am Samstag, den 7. Oktober um 12:00 Uhr statt.
Für die Anmeldung nutzen Sie bitte das nachstehende Formular.
Die Informationsveranstaltung verschafft Überblick zu der Handhabung der Cannabinoidmedizin in Österreich und bietet Raum für persönliche Fragenklärung bereits vor dem Erstgespräch.
Diese Vorgehensweise haben wir früher jahrelang praktiziert und sie hat sich als effizient sowohl für die Patienten als auch für den Arzt erwiesen. Nach der Informationsveranstaltung können Teilnehmende besser einschätzen ob eine Behandlung mit Cannabinoiden zielführend wäre und sich die Kosten für das Erstgespräch und die gesamte Therapie auszahlen (die Medikamente sind nicht gleich auf Rezeptgebühr erhältlich).
Im Anschluss oder in späterer Folge können Sie dann einen Termin vereinbaren.
2. Ganz regulär ohne die Teilnahme an der Informationsveranstaltung
Kosten: 225,-€
Kontakt: terminvereinbarung@cannabismedizin.at
ACHTUNG: Bis zu der nächsten Informationsveranstaltung am 7. Oktober gibt es leider keine freien Termine mehr. Wir bitten Sie daher, sich für die Informationsveranstaltung anzumelden um zeitnahen Termin zu vereinbaren.
Bitte beachten Sie folgendes:
-
Für die Sprechstunde benötigen Sie fachärztliche Befunde zu Ihrer Diagnose, bzw. zu Ihrem Krankheitsbild.
-
Die Medikamentenkosten sind im Arzt-Honorar nicht inkludiert.
-
Die Medikamentenkosten werden nicht von der Krankenkasse übernommen. Die monatlichen Kosten hierfür hängen von der Dosierung ab, man muss aber mit mind. 105,-€ rechnen.
-
Das Einzelgespräch verpflichtet nicht zur Ausstellung eines Rezeptes für Cannabinoide.
-
Anfragen wegen Führerschein können nicht berücksichtigt werden. Für die Fahrtauglichkeitsprüfung sind Facharzt und Amtsarzt zuständig. Für die Rechtsfragen - ein Anwalt.
Bei weiteren organisatorischen Fragen stehen wir Ihnen elektronisch zur Verfügung.
Team Ordination Dr. Kurt Blaas


