Rezeptbestellung für cannabinoidhaltige Präparate
Wenn Sie ein Folgerezept für Ihr Cannabinoid-Medikament benötigen, so können Sie es eine Woche im Voraus (vor Ordinationsurlaub zwei Wochen, nach Ordinationsurlaub - eine Woche) vorbestellen. Die Bestellungen werden im Laufe der Woche gesammelt und am Ende der Woche (i.d.R. samstags) erstellt.
Das Rezept kann ab dem darauf folgenden Montag während der Öffnungszeiten in der Ordination abgeholt werden oder wird am Montag per Post oder derweil noch per E-Mail an die angegebene Apotheke verschickt (für Patient*innen, die in einem anderen Bundesland ansässig sind und keine Möglichkeit der Verschreibung vor Ort haben).
In dem Fall wird die Rechnung für die Rezeptbestellung von der Arztsoftwarefirma CGM postalisch zugestellt und Sie benötigen die Ordination nicht persönlich aufzusuchen.
In dringenden Fällen, können die Rezepte auch ohne Vorbestellung in der Ordination erstellt werden. In dem Fall müssen Sie mit Wartezeiten rechnen.
Bitte beachten Sie, dass die Vorbestellung nur für bereits bestehende Patient*innen gilt.
Für die Bestellung der Rezepte nutzen Sie bitte das nachstehende Formular. Bitte füllen Sie alle Pflichtfelder aus, und tragen Sie die benötigten Medikamente ein. Danach klicken Sie auf senden und eine E-Mail mit Ihrer Rezeptbestellung wird an unsere Praxis versandt. Eine gesonderte Nachricht von uns erhalten Sie nicht, das Postfach der Rezeptbestellung wird i.d.R. nur samstags kontrolliert.



ACHTUNG! Mit den bereits bestehenden Patient*innen sind diejenigen Patient*innen gemeint, die eine regelmäßige Verlaufskontrolle durchführen und regelmäßig Ihre Cannabinoid-Medikation einnehmen. Patient*innen, deren letzter Karteieintrag mindestens ein Jahr zurückliegt, müssen eine erneute Sprechstunde in Anspruch nehmen.
Hierfür ist eine Terminvereinbarung notwendig (selbstverständlich benötigt man in so einem Fall keine erneute Teilnahme an der Informationsveranstaltung). Für den Termin werden neue FÄ Befunde benötigt.
Anfragen wegen der Cannabinoid-Passverlängerung von den Patient*innen, die sich in keiner regelmäßigen Behandlung befinden, werden nicht bearbeitet.
Alle Patient*innen, die sich in einer regelmäßigen Behandlung befinden, bekommen den Pass im Zuge der regulären Verlaufskontrolle ausgestellt.